Dienstleistungen von A bis Z
Für jedes Anliegen der richtige Kontakt
Auf dieser Stelle stellen wir die unterschiedlichsten Dienstleistungen vor und nennen die jeweiligen Ansprechpartner.
Dienstleistungen
von A bis Z
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Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft)
Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil II direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragen.
Verfahrensablauf
Der Kredit- oder Leasinggeber wird zur Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsbehörde beauftragt. Nach der Übermittlung kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugidentifikationsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise
Keine.
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde am 07. August 2024 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.