Digitale
Barrierefreiheit

Barrierefreies Internet
Barrierefreies Internet und die Begriffe Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind die Grundpfeiler einer professionellen Website. Das übergeordnete Ziel ist es, sämtliche Inhalte allen Menschen bestmöglich zugänglich zu machen. Dabei verstehen wir die Barrierefreiheit dieser Website immer als Prozess und nie als Status Quo.
Die 3 Säulen zur Barrierefreiheit
barrierearmes Design
CMS und Templates – optimiert auf Barrierefreiheit
- Skalierbare Schriften / Layout über die Zoomfunktion des Browsers
- Die Website basiert auf einem CSS/SASS-Layout.
- Die notwendigen eingebetteten Grafiken sind mit einem Alternativtext versehen.
- Verzicht auf ein Tabellenlayout
- Klare Benutzerführung und Verzicht auf eine grafische Navigation
- Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichnung als Navigation
- Verwendung von Sprungmarken
- Verzicht auf automatische Popups
Redaktion – immer alle im Blick
Rechtliche Grundlagen
- Die Richtlinien für Barrierefreiheit definiert die WCAG.
- Als Maßstab für Barrierefreiheit gilt die europäische Norm EN 301 549.
- Bezüglich des Webs gibt diese Norm die Level A und AA des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, wieder.
- In der deutschen Gesetzgebung wird die Barrierefreiheit im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt.
Erklärung der Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Lauda-Königshofen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lauda-koenigshofen.de und alle Unterseiten.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Webseiten sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG wegen folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
b) Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
c) Diese mobile Anwendung ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Es sind noch nicht alle Pdf-Dateien barrierefrei.
Bei neuen Pdf-Dateien wird auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet oder die Inhalte werden direkt auf der Webseite eingestellt.
Es sind noch nicht alle Dateien in leichter Sprache verfügbar, werden aber sukzessive ergänzt.
Die Inhalte in Gebärdensprache umzusetzen, ist noch nicht erfolgt. Eine Umsetzung erfolgt zeitnah.
Es sind grafische Bedienelemente ohne Alternativtext vorhanden.
Die Alternativtexte von Bedienelementen sind nicht immer aussagekräftig.
Es sind Layoutgrafiken vorhanden, die für Screenreader Nutzer nicht versteckt sind.
Es gibt keine Alternative zum bildbasierten CAPTCHA.
Nicht alle Überschriften sind im Code ausgezeichnet.
Die Überschriften und Linktexte sind nicht immer aussagekräftig bzw. mehrfach vorhanden.
Vereinzelt sind Texte und Bedienelemente vorhanden, die kein ausreichendes Kontrastverhältnis aufweisen.
Im Bürgermenü gibt es nicht mit der Tastatur bedienbare Elemente.
Bei benutzerdefinierten Einstellungen bezüglich Schrift und Farbe im Firefox-Browser kommt es zu Überlagerungen von Inhalten bzw. werden Bedienelemente und Texte an manchen Stellen nicht mehr korrekt angezeigt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Bei benutzerdefinierten Einstellungen bezüglich Schrift und Farbe im Firefox-Browser kommt es zu Überlagerungen von Inhalten bzw. werden Bedienelemente und Texte an manchen Stellen nicht mehr korrekt angezeigt.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Manchmal nutzt die Stadt Angebote von anderen Anbietern, zum Beispiel für ihre Stellenangebote (lauda-koenigshofen.bewerbung.dvvbw.de). Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote hat die Stadt keinen Einfluss.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.10.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.lauda-koenigshofen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Stadtverwaltung Lauda-Königshofen
Marktplatz 1
97922 Lauda-Königshofen
Tel. 09343 5010
E-Mail: post@lauda-koenigshofen.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.