Dienstleistungen von A bis Z

Für jedes Anliegen der richtige Kontakt

Auf dieser Stelle stellen wir die unterschiedlichsten Dienstleistungen vor und nennen die jeweiligen Ansprechpartner.

Dienstleistungen

von A bis Z

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Leistungen

Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum?

Reservierung online, telefonisch oder vor Ort: Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet Ihnen den Service an, Ihr persönliches Wunschkennzeichen online zu reservieren. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen. Darüber hinaus können Sie Ihr Wunschkennzeichen während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder persönlich vor Ort reservieren lassen.

Reservierungsdauer: Die Reservierung bleibt 90 Tage lang bestehen.

Wunschkennzeichen erneut verwenden: Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein Kennzeichen, das bei Umzug oder Verkauf in einen anderen Zulassungsbezirk beibehalten wird, kann bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs in diesem Zulassungsbezirk nicht mehr reserviert und zugeteilt werden.

TBB oder MGH: Der Main-Tauber-Kreis bietet neben dem Unterscheidungskennzeichen TBB wieder das Kennzeichen MGH an. Sie haben die Möglichkeit, sich zwischen diesen Kennzeichen zu entscheiden.Bei einer Umkennzeichnung von einem TBB- auf ein MGH-Kennzeichen oder umgekehrt fallen Gebühren ab ca. 27 Euro an. Die Gebühr erhöht sich entsprechend, wenn im Zusammenhang mit der Umkennzeichnung Fahrzeugpapiere erneuert werden müssen oder beispielsweise ein Wunschkennzeichen reserviert worden ist. Hinzu kommen die Kosten für das Prägen der Kennzeichen.

Nur noch Klebeplaketten: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung dürfen ab 01.01.2015 nur noch Klebeplaketten auf Kennzeichenschildern angebracht werden. Feststoffplaketten sind nicht mehr zulässig.

Nicht zur Verfügung stehen folgende Buchstaben bzw. Buchstabengruppen: HJ, KZ, NS, SA, SS, Ä, Ö, Ü.

Für Saisonkennzeichen stehen aus Platzgründen maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen TBB oder MGH zur Verfügung (z.B. zwei Buchstaben und zwei Ziffern).

Bei Zuteilung eines historischen Kennzeichens (H-Kennzeichen) für so genannte Oldtimer ist aus Platzgründen nur eine Buchstaben-Zahlen-Kombination mit einem Buchstaben und zwei Zahlen möglich. Wenden Sie sich deshalb zur Reservierung eines H-Kennzeichens bitte unter den Telefonnummern 07931/4827-6272 oder 09341/82-5875 an die Zulassungsbehörde.

Hinweis: Kennzeichenwünsche werden von der Zulassungsbehörde gerne erfüllt, sofern die gewünschten Kombinationen zur Verfügung stehen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

Verfahrensablauf

Insbesondere für die Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens gelten folgende Hinweise:

Überprüfen Sie, ob Ihre Browserversion Java-Unterstützung bietet bzw. ob Java aktiviert ist (ab Internet Explorer 6 und Firefox 3.x).

Tragen Sie in der Eingabemaske Ihre gewünschtes Kennzeichen im Feld "gewünschtes Kennzeichen" ein. Das Kennzeichen muss dabei komplett eingegeben werden.

Den Zahlenbereich kann man nicht leer lassen, sondern es ist nötig, Platzhalter zu verwenden. Der Platzhalter ist das Fragezeichen ("?").

Ein Beispiel, wie Sie bei der Suche vorgehen müssen:

TBB/MGH [XX] [?? ]

Als Ergebnis erhalten Sie Informationen über alle freie Kennzeichen von den Nummern 10 bis 99. Geben Sie hingegen TBB/MGH [XX] [??? ] ein, erhalten Sie Informationen über alle freien Kennzeichen im Bereich von 100 bis 999. Beim Verwenden nur eines Buchstabens können Sie bis zu vier Platzhalter (????) verwenden.

Klicken Sie auf "Kennzeichen prüfen". Das Verfahren ermittelt nun, ob Ihr gewünschtes Kennzeichen verfügbar ist.

Sie erhalten sofort die Information, ob Ihr gewünschtes Kennzeichen noch frei ist. Falls es nicht mehr verfügbar ist, erhalten sie eine Auswahl freier Kennzeichen innerhalb der selben Buchstabenkombination angezeigt. Bitte wählen Sie mit einem Doppelklick ein Kennzeichen aus oder geben Sie im Feld "Kennzeichenwunsch" erneut ein Kennzeichen ein.

Sobald Sie Ihr Wunschkennzeichen gefunden haben, geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ausnahme der Faxnummer und E-Mail-Adresse alle Felder ausfüllen müssen, andernfalls ist keine Reservierung möglich.

Klicken Sie auf "Kennzeichen reservieren". Das Kennzeichen wird anschließend 90 Tage lang verbindlich für Sie reserviert.

Fristen

Nach Beantragung 90 Tage.

Erforderliche Unterlagen

Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen

Kosten

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich für das Wunschkennzeichen 10,20 Euro und für die Reservierung 2,60 Euro. Die Gebühr ist bei der Zulassung des Fahrzeugs zu entrichten.

Hinweise

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis am 23.10.2023 aktualisiert.

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