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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Zentrale Bußgeldstelle, Geschwindigkeitsüberwachung und Fahrpersonalrecht

Beschreibung

Die Zentrale Bußgeldstelle ist für die Abwicklung der Bußgeldverfahren für Verkehrs- und sonstige Ordnungswidrigkeiten zuständig.

Die Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim entscheiden in eigener Zuständigkeit über Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung. Die Kreisstadt Tauberbischofsheim sowie die Städte Lauda-Königshofen und Niederstetten kontrollieren den „ruhenden Verkehr“, das heißt, diese Bürgermeisterämter ahnden Parkverstöße im jeweiligen Stadtgebiet. Ansprechpartner für Verwarnungen in diesem Bereich ist somit in erster Linie das jeweilige Bürgermeisteramt.

Das Landratsamt ist für die Durchführung der kommunalen Geschwindigkeitsmessung und für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Fahrpersonalrecht zuständig. Die kommunalen Geschwindigkeitsmessungen sind zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wichtig und notwendig. Bei der Überwachung der Sozialvorschriften nach dem Fahrpersonalrecht werden die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw- und Busfahrern überwacht. Auch hier steht die Verkehrssicherheit auf den Straßen im Vordergrund der Tätigkeit der Zentralen Bußgeldstelle.

In Zusammenarbeit mit den Fachämtern ist sie ebenfalls zuständig für die Ahndung der allgemeinen Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel unerlaubte Müllablagerung, ungenehmigtes Bauen, unentschuldigte Schulversäumnisse, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Stichwort unerlaubter Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige), die Viehverkehrsordnung, das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz, usw.

Nach § 5 Abs. 1 Jugendschutzgesetz ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragter Person nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr erlaubt. Auf Antrag erteilt die Zentrale Bußgeldstelle in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Ausnahmegenehmigungen zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen z.B. bei Faschingsveranstaltungen im Landkreis. Hierbei kann sie Auflagen erteilen oder bestimmte Kinder und Jugendliche von der Veranstaltung ausschließen, um Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzrecht zu verhindern und die Kinder und Jugendlichen zu schützen.

Hausanschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 (93 41) 82 58 90
Fax +49 (93 41) 82 59 00

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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