Gesplittete Abwassergebühr
Wie wird was berechnet?
Die Abwassergebühr setzt sich zusammen aus der Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser) und der Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter versiegelter Fläche).
Gesplittete Abwassergebühr
Wie wird was berechnet?
Die Abwassergebühr setzt sich zusammen aus der Schmutzwassergebühr (je Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser) und der Niederschlagswassergebühr (je Quadratmeter versiegelter Fläche).
Die aktuellen Gebührensätze
Schmutzwassergebühr: 3,61 €/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,51 €/m²
Nachstehend finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Fragestellungen:
Flächenberechnung
Es gibt zwei Möglichkeiten der Flächenberechnung:
a) Pauschalisierung
Zur pauschalen Flächenermittlung wird aus dem Automatisierten Liegenschaftskataster (ALK), welches bei den Vermessungsämtern geführt wird, die eingemessene Gebäudeaufstandsfläche für das jeweilige Grundstück entnommen. Für die sonstigen versiegelten Flächen (Dachüberstände, Terrassen, Zugangswege, Abstellflächen und dergleichen) erfolgt ein prozentualer Zuschlag. Zur Ermittlung dieses Zuschlags wurde das Stadtgebiet in verschiedene Zonen eingeteilt und der für die jeweilige Zone typische, zusätzliche Versiegelungsgrad errechnet. Dieser prozentuale Zuschlag wird zur Gebäudeaufstandsfläche addiert. Folgende Zonen bzw. Zuschlagssätze wurden gebildet:
- Wohngebiet: 53 %
- Kerngebiet: 46 %
- Mischgebiet: 83 %
- Dorfgebiet: 56 %
- Handel und Wirtschaft: 121 %
- Gewerbe und Industrie: 124 %
Die Gebietszonen stehen nach Ortsteilen sortiert stehen hier zum Download bereit.
b) individuelle Berechnung
Alternativ besteht die Möglichkeit, mit einem Meldebogen die individuelle, evtl. abweichende versiegelte Fläche mitzuteilen. Die korrigierte Fläche wird dann – nach erfolgter Überprüfung – zur Bemessung der Gebühr herangezogen.
Wie Sie Ihre Flächen berechnen können, entnehmen Sie der als Download bereitgestellten Informationsbroschüre. Hier finden Sie auch Informationen über Versiegelungsfaktoren, die Zisternenregelung und eine Ausfüllhilfe zum Meldebogen. Bauliche Änderungen auf Ihrem Grundstück sind unverzüglich nach Fertigstellung und Anschluss an den Kanal mitzuteilen!