Wir suchen Wahlhelfer (m/w/d)
für die Bundestagswahl, voraussichtlich am 23. Februar 2025
Nehmen auch Sie die Gelegenheit wahr, demokratische Prozesse hautnah zu erleben. Unterstützen Sie die Stadt Lauda-Königshofen bei der anstehenden Bundestagswahl als Wahlhelfer.
Am Wahltag werden Wahlhelfer in den Wahllokalen aller Stadtteile von Lauda-Königshofen eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstandes sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu Ihren Aufgaben zählen u.a:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das sind die Voraussetzungen bei dieser Aufgabe:
- Wahlberechtigung: Als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl müssen Sie wahlberechtigt sein, d.h. Sie sind mindestens 18 Jahre alt, die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes innehaben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnort in Lauda-Königshofen wohnen und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
- Einsatzzeiten im Wahllokal oder im Briefwahlausschuss: Sie übernehmen bei der Wahlhandlung die Frühschicht (07:45 Uhr bis 13:00 Uhr) oder die Spätschicht (13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) und wirken bei der Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr bis zum Auszählungsende mit.
- Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Beim Einsatz am Wahltag erhalten Sie bei Durchführung einer Schicht (Frühschicht oder Spätschicht) mit anschließender Ergebnisermittlung pauschal 70,- Euro vergütet.
Datenschutzhinweis:
Ich bin damit einverstanden, dass die Stadt Lauda-Königshofen meine im Zuge der Wahlhelferberufung erhobenen Daten elektronisch speichert, um mich auch bei künftigen Wahlen zur Bildung von Wahlvorständen anzuschreiben. Gespeichert werden: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E‐Mailadresse, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung, Arbeitgeber bzw. Dienststelle und ggf. freiwillig erteilte Angaben wie Wunschwahlbezirk oder Ähnliches. Darüber hinaus werden Funktion und Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände erhoben und für künftige Wahlen weiterverarbeitet. Diese Angaben sind notwendig, damit wir Sie als Wahlhelfer vorsehen und auch für künftige Wahlen anschreiben können. Sie können die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per Mail an die Stadt Lauda-Königshofen, Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen an info@lauda-koenigshofen.de zu richten.