Winterdienst - Räum- und Streupflicht des Bauhofes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
alle Jahre wieder müssen wir uns mit dem Eintritt des Winters mit den unangenehmen Folgen von Schnee und Eis befassen - dem Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte. Besonders wichtig bei dieser Witterung sind das Einhalten von Regeln und die gegenseitige Rücksichtnahme. Denn alle haben mit den Erschwernissen, die Eis und Schnee mit sich bringen, zu kämpfen.
Dabei haben die Anlieger ihre Räum- und Streupflicht vor ihren Grundstücken zu erfüllen und die Aufgabe des Bauhofs ist das Räumen und Streuen von verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Des Weiteren übernimmt der Bauhof die Anliegerpflichten der Kommune indem er vor städtischen Gebäuden räumt und streut. Außerhalb geschlossener Ortslagen ist für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen das Straßenbauamt zuständig
Das Räumen und Streuen durch den Bauhof geschieht aufgrund eines genau festgelegten Räum- und Streuplanes. In diesem ist unter anderem die Reihenfolge der zu räumenden Straßen nach der Dringlichkeit und die Art und Weise wie geräumt und gestreut werden muss festgelegt.
Der Winterdienst ist für die Mitarbeiter des Bauhofs oft nicht einfach. Sie sollen für plötzliche Wintereinbrüche gerüstet sein und das meistens schon in sehr frühen Morgenstunden, müssen aufpassen, dass sie mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen und sollen natürlich noch alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen.
Diese Arbeit wird leider zusätzlich behindert, wenn Autos so abgestellt werden, dass eine Durchfahrt mit dem Räumfahrzeug erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Die Fahrer müssen dann mit äußerster Vorsicht, manchmal im Zentimeterbereich, an diesen Fahrzeugen vorbeifahren, in extremen Fällen sogar wieder rückwärts aus diesen Straßen herausrangieren, wenn gar kein Durchkommen mehr möglich ist. Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und andere Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig, oder überhaupt nicht geräumt und gestreut werden.
Deshalb möchten wir Sie, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, um Ihre aktive Mithilfe bitten. Parken Sie Ihr Auto so, dass die Straße auch von größeren Fahrzeugen befahren werden kann, oder stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz oder in Ihrer Garage ab. Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,30 m erhalten bleibt. Stellen Sie keine Autos auf Wendeplatten ab. Wenn Sie keinen Stellplatz haben, so können Sie Ihr Auto auch auf öffentlichen Stellplätzen in der Gemeinde abstellen.
Sie helfen uns und den Bürgern von Lauda-Königshofen, wenn Sie durch überlegtes Parken den Winterdienst so einfach wie möglich machen. Auch Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr freuen sich über eine ungehinderte Durchfahrt.
Auch bitten wir um Verständnis, wenn durch das Räumfahrzeug eventuell von Ihnen bereits freigemachte Parkplatzzufahrten, Zugänge oder ähnliche Bereiche wieder zugeräumt werden sollten. Dies ist oft leider nicht anders möglich. Die Mitarbeiter des Bauhofs bemühen sich jedoch, soweit als möglich rücksichtsvoll zu räumen.
Der Bauhof ist selbstverständlich bemüht, so schnell wie möglich alle wichtigen und gleichzeitig gefährlichen Straßenbereiche freizumachen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Ihr Winterdienstteam der Stadt Lauda-Königshofen