Mit Rücksicht geht´s besser
Appell an Spaziergänger und Hundehalter
In der Natur setzt in diesen Wochen die Vegetation wieder ein und damit auch der immer wieder aufkommende Konflikt zwischen Landwirten, Spaziergängern und vor allem Hundehaltern.
Dass das Betreten der freien Landschaft gesetzlich geregelt ist, ist vielen nicht geläufig. So ist es nach dem Landesnaturschutzgesetz untersagt, landwirtschaftliche Flächen, wozu auch Wiesen gehören, während der Nutzzeit zu betreten. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.
Spaziergänger müssen daher auf den Wegen bleiben. Dies gilt natürlich auch für deren Hunde. Wiesen während der Vegetationszeit, zwischen dem 01. April und dem 31. Oktober als Hundeauslauf zu nutzen ist nicht nur verboten, sondern auch unappetitlich. Wer die Wiesen als Hundeklo missbraucht, verunreinigt das als Futtermittel genutzte Erntegut, was für die Landwirte zu finanziellen Einbußen führt und die Nahrungskette belastet.
Streit gibt es gelegentlich auch zwischen Landwirten und Spaziergängern, weil sich Spaziergänger von den Fahrzeugen der Landwirte belästigt fühlen. Hierbei wird oft vergessen, dass die Feldwege ja gerade dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen.
Verwaltung und Landwirtschaft appellieren dringend an alle Spaziergänger und Hundehalter, in der Zeit von April bis Oktober die Feldflur nur auf den Wegen zu betreten und Hunde nicht frei über Wiesen und Felder laufen zu lassen.