Information für Grabmalinhaber

Standsicherheitsprüfung für die Grabmale in den Friedhöfen

Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt Lauda-Königshofen verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen.

Ursache für eine fehlende Standfestigkeit kann eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.
 In der Zeit vom 24.03. bis 28.03.2025 werden die Grabmale durch ein Fachunternehmen mit speziell dafür entwickelten Geräten überprüft. Interessierte Bürger können hierbei gerne zusehen.
 Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift muss die Prüfung nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss den durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Überprüfung wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen. Eine Beschädigung der Grabmale ist deswegen ausgeschlossen.
 Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Stadt gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
 In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Die Stadt Lauda-Königshofen haftet als Friedhofsträger ebenso, weshalb wir leider gezwungen sind, die Grabmale derjenigen Nutzungsberechtigten, welche der Aufforderung zur Wiederherstellung der Standfestigkeit der Grabmale innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, auf deren Kosten umzulegen.

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