Grundsteuerreform 2025

Beginn der letzten Phase der Grundsteuerreform


Ab dem 20. Januar 2025 versendet die Stadt die neuen Grundsteuerbescheide.

Der Grundsteuererhebung gingen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes voraus. Die Eigentümer haben hierzu vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid sowie darauf aufbauend, einen Grundsteuermessbescheid erhalten. Im Grundsteuermess­bescheid wurde der Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Auf diesen Messbetrag wendet die Stadt den örtlichen Hebesatz an.Der Gemeinderat der Stadt Lauda-Königshofen hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 die Grundsteuerhebesätze wie folgt beschlossen und öffentlich bekannt gemacht:
·für die Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 450 v.H.
·für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 750 v.H.

Beispiele:Bei einem Grundstück (Grundsteuer B) mit einem Grundsteuermessbetrag von 70,00 € fällt für das Jahr 2025 eine Steuer in Höhe von 525,00 € an (70,00 € x 750%). Die Steuer ist in vier Raten zu je 131,25 € fällig - am 15.02., 15.05., 15.08. u. 15.11.2025.Bei einem land-/forstwirtschaftlichen Grundstück (Grundsteuer A) mit einem Grundsteuermessbetrag von 5,00 €, fällt für das Jahr 2025 eine Steuer in Höhe von 22,50 € an (5,00 € x 450%). Die Steuer ist (da sie mehr als 15 € aber weniger als 30 € beträgt) in zwei Raten zu je 11,25 € fällig - am 15.02. u.15.08.2025. Die Stadt ist an die Festsetzungen in den Grundlagebescheiden gebunden. Sofern die Rechtmäßigkeit des Grundsteuermessbetrages angezweifelt wird, müssen sich die Eigentümer an das Finanzamt wenden. Die Festsetzungen in den Grundlage­bescheiden des Finanzamtes können nicht durch einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt angefochten werden.Vielfach haben die Eigentümer – im Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetztes – Einspruch beim Finanzamt erhoben. Sofern beim Finanzamt Einspruch gegen einen Grundlagenbescheid eingelegt wurde, so ist ein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht erforderlich. Die Entscheidung des Finanzamtes im Einspruchsverfahren wirkt sich – falls es zu einer Änderung kommt – automatisch auch auf den Steuerbescheid aus. Das Finanzamt erlässt in diesem Fall einen geänderten Grundsteuermessbescheid. Dieser wird der Stadt bekanntgegeben und auf dieser Grundlage automatisch ein Grundsteuer-Änderungsbescheid erstellt.

Wichtig!Ein Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung gegenüber dem Grundsteuerbescheid. Dies bedeutet die festgesetzte Grundsteuer ist fristgerecht zu bezahlen. Bei einem erfolgreichen Widerspruch wird die ggf. zu viel bezahlte Steuer erstattet.

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