Lebenslagen
Von Adoption bis Zuwanderung
Die zuständige Stelle sowie die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie im Untermenü der jeweiligen Lebenslage.
Wege in die Selbständigkeit
Der Weg in die Selbständigkeit führt nicht nur über eine Betriebsneugründung. Die Art der Gründung sollte zu Ihnen und Ihren unternehmerischen Fähigkeiten passen. Welchen Weg Sie wählen, hängt beispielsweise von folgenden Faktoren ab: Wie viel Gestaltungsspielraum möchten Sie haben? Gibt es eine günstige Gelegenheit ein Unternehmen zu übernehmen? Können Sie das Risiko reduzieren? Mehr zu den möglichen Wegen in die Selbständigkeit lesen Sie auf dieser Seite und in den Unterkapiteln.
Betriebsgründung
Bei der Betriebsgründung starten Sie bei null. Sie müssen sich Ihren Markt erst erobern und Ihre Position am Markt festigen. Sie müssen Kunden- und Lieferantenbeziehungen aufbauen, Beschäftigte suchen und sich einen Ruf erwerben. Kurz gesagt: Sie müssen eine Anlaufphase durchstehen. Eine Betriebsneugründung birgt aber nicht nur Risiken. Sie bietet auch die Chance, einen Betrieb nach Ihren eigenen Vorstellungen völlig neu aufzubauen.
Betriebsbeteiligung
Für die Beteiligung an einem Betrieb gelten dieselben Empfehlungen wie für die Übernahme eines Betriebs. Es hängt vom Preis für die Beteiligung, von den Zukunftsaussichten des Betriebs und von den konkreten Regelungen des Gesellschaftsvertrags ab, ob der Einstieg in das Unternehmen sinnvoll ist oder nicht.
Gemeinsame Gründung mit anderen
Einen Betrieb nicht alleine, sondern gemeinsam mit einer Geschäftspartnerin oder einem Geschäftspartner zu gründen, hat Vorteile:
- Der Betrieb lastet nicht nur auf Ihren Schultern, sondern Sie teilen die Verantwortung und das Risiko.
- Sie können sich die Aufgaben teilen und sich gegenseitig vertreten.
- Ihre Kundenkontakte addieren und Ihre fachlichen Kenntnisse ergänzen sich.
- Die Finanzierung des Betriebs ist ein wichtiges Argument für eine Partnerschaft. Alleine kann es schwierig sein, die erforderlichen Gründungsinvestitionen zu finanzieren.
Betriebsübernahme
Wenn Sie einen eingeführten Betrieb übernehmen, übernehmen Sie gleichzeitig auch eine bestimmte Marktposition, Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie Beschäftigte. Wichtig ist, dass Sie sich Klarheit über die Erfolgsaussichten des Betriebs verschaffen.
Management-Buy-out und Management-Buy-in
Mit Management-Buy-out (MBO) wird die Übernahme eines Unternehmens durch das eigene Management bezeichnet - meist durch leitende Angestellte oder die Geschäftsführung. Management-Buy-in (MBI) bezeichnet dagegen die Übernahme eines Unternehmens durch (fremde) Managerinnen und Manager von außen.
Der MBO ist vor allem beim Generationswechsel in Unternehmensleitungen eine mögliche Form der Unternehmensgründung. Das neue Umwandlungsrecht erleichtert Abspaltungen bisher unselbständiger Betriebsteile und damit neue Existenzgründungen.
Spin-off-Gründung
Spin-off-Unternehmen sind meist technologieorientierte Ausgründungen größerer Unternehmen, die zu folgenden Zwecken gegründet werden:
- Erschließung neuer Geschäfts- und Technologiefelder
- Risikoauslagerung
- Beschränkung auf Kernkompetenzen
- im Rahmen des Outsourcing überwiegend als abhängige Tochterunternehmen
Besonders häufig sind Spin-off-Gründungen im Hochschulbereich. Das neue Unternehmen hat dabei die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zum Ziel. Für diese Unternehmen gibt es in Baden-Württemberg beispielsweise Fördermöglichkeiten von regionalen Gründerverbunden oder auf Bundesebene im Rahmen des EXIST-Programmes und seiner zahlreichen regionalen und sektoralen Initiativen.
Vertiefende Informationen
- Broschüre "Starthilfe - Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit" des Bundeswirtschaftsministeriums
Zugehörige Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Architektenkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Landestierärztekammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Rechtsanwaltskammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Steuerberaterkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
Freigabevermerk
03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg