Möglichkeiten zur Unterstützung

Volksbegehren „Landtag verkleinern“

In Baden-Württemberg wird aktuell das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Vorhaben entweder im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung unterstützen.

Freie Sammlung:
Die freie Sammlung hat bereits am Montag, dem 12. August 2024 begonnen und läuft noch bis Dienstag, den 11. Februar 2025. In diesem Zeitraum können Unterstützungswillige ihre Unterschrift auf Eintragungsblättern abgeben, die von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegeben werden. Die Eintragungsblätter müssen vollständig ausgefüllt und persönlich sowie handschriftlich unterzeichnet werden. Eine Abgabe kann entweder postalisch oder persönlich bei den Bürgerämtern erfolgen, eine elektronische Übermittlung ist nicht zulässig.

Amtliche Sammlung:
Die amtliche Sammlung startete am Mittwoch, dem 11. September 2024 und endet am Dienstag, den 10. Dezember 2024. In Lauda-Königshofen liegt die Eintragungsliste im Rathaus, Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen, Erdgeschoss im Bürgerbüro aus. Zu folgenden Zeiten können Unterstützungswillige ihre Unterschrift leisten:
- Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
- Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei und rollstuhlgeeignet.
Voraussetzungen für die Eintragung:
Eintragungsberechtigt ist, wer am Tag der Eintragung wahlberechtigt für den Landtag ist. Das bedeutet:
- Die Person hat das 16. Lebensjahr vollendet,
- besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit,
- wohnt seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg mit Hauptwohnung oder hält sich gewöhnlich dort auf,
- und ist nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Eintragungsberechtigte können sich bei der amtlichen Sammlung nur in ihrer Wohnsitzgemeinde eintragen, bei mehreren Wohnungen nur in der Gemeinde der Hauptwohnung. Personen ohne festen Wohnsitz können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Vor der Unterzeichnung wird die Eintragungsberechtigung durch Einsicht in das Melderegister sowie die Vorlage eines Ausweisdokuments geprüft. Eine Bevollmächtigung zur Unterzeichnung durch andere Personen ist nicht möglich.
Für weitere Informationen zur amtlichen Sammlung und den gesetzlichen Bestimmungen steht die Stadtverwaltung Lauda-Königshofen mit dem Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Link zur Amtlichen Bekanntmachung: hier

×

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit dem Newsletter der Stadt Lauda-Königshofen!

Newsletter abonnieren

Top