Förderanträge für das LEADER-Programm einreichen
Was ist LEADER? Hinter diesem Namen verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Ziel von LEADER ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung in der Gemeinde beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen.
Die Förderpalette in LEADER ist sehr breit. Gleiches gilt aber auch für die fördertechnischen Anforderungen, die ein geplantes Projekt erfüllen muss, damit es gefördert werden kann. Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit einer Projektidee wird daher dringend empfohlen.
Entscheidungsgremium für die Förderanträge ist die LEADER-Aktionsgruppe (LAG). Im Rahmen der LAG-Sitzungen werden die vorliegenden Förderanträge beraten und beschlossen. Die nächste Sitzung der LAG Neckar-Odenwald-Tauber findet im April 2013 statt. Dabei handelt es sich um die letzte Sitzung in der aktuellen Förderperiode, in der neue Projekte beschlossen werden können. Neue Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis 25. Februar 2013 über die jeweilige Gemeinde bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach. Hier erhalten Sie Antworten zu allen Fragen rund um LEADER. Kontakt: Frau Fitz, Tel. 06261/84-1381; E-Mail: annette.fitz@neckar-odenwald-kreis.de, Frau Brell, Tel. 06261/84-1385; E-Mail: karin.brell@neckar-odenwald-kreis.de.
Informationen zu LEADER erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde und am zuständigen Landratsamt. Für Gemeinden im Main-Tauber-Kreis ist am Landratsamt Herr Neubert zuständig, Tel. 09341/82-5809, E-Mail: rico.neubert@main-tauber-kreis.de